Weiterführende Informationen
Hier haben wir eine Reihe von Informationen für Sie zusammengestellt:
Die 5 Pflegegrade werden seit 2017 durch ein Punktesystem und nicht mehr durch die Minuten der Pflegezeit berechnet. Gleich bleibt jedoch, dass ein Gutachter des MDK zu der pflegebedürftigen Person nach Hause kommt. Die Begutachtung wird dann mithilfe des neuen Begutachtungsassessment (NBA) durchgeführt.
Was prüft der MDK beim Pflegegrad?
Der Medizinische Dienst stellt Fragen über die Selbständigkeit und Fähigkeiten in 6 Lebensbereichen, sogenannten Modulen:
- Mobilität
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Selbstversorgung
- Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
Was muss man beim Besuch des MDK beachten?
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Legen Sie den Termin so, dass er in Ihren Zeitplan passt
- Tragen Sie alle wichtigen Unterlagen sorgfältig zusammen
- Machen Sie sich mit den Begutachtungskriterien vertraut
- Bereiten Sie die pflegebedürftige Person auf den Termin vor
- Starten Sie erst, wenn alle da sind
Eine Orientierungshilfe, ob die Beantragung eines Pflegegrades Sinn macht, kann Ihnen der Pflegegradrechner bieten:Â https://www.pflegegrad-berechnen.de
Die Ersatzpflegeperson übernimmt alle Aufgaben, die dazu beitragen, dass die pflegebedürftige Person gut versorgt ist. Das sind zum Beispiel Tätigkeiten der großen Grundpflege.
Verhinderungspflege kann stundenweise, tageweise oder wochenweise in Anspruch genommen werden. So ist es möglich, sowohl für kurze Termine als auch für längere Abwesenheiten die Kosten für eine Ersatzpflegeperson bei der Pflegekasse abzurechnen.
Insgesamt sind bis zu sechs Wochen (42 Tage) Verhinderungspflege im Kalenderjahr möglich.
Stundenweise Verhinderungspflege
Wenn die Ersatzpflegeperson weniger als acht Stunden am Tag die Vertretung übernimmt, spricht man von der stundenweisen Verhinderungspflege.
Diese wird nicht von den möglichen 42 Tagen Verhinderungspflege im Jahr abgezogen. Wenn Sie also beispielsweise einmal die Woche für einen Termin eine sechsstündige Vertretung organisieren und Verhinderungspflege beantragen, bleiben die 42 Tage unangetastet.
Gründe für die stundenweise Verhinderungspflege können beispielsweise sein:
- Arztbesuche, Elternabende oder Behördengänge
- Ãœberstunden auf der Arbeit
- Sportkurse
- Kurse zur Fort- und Weiterbildung, wie Pflegekurse
- Alle Freizeitaktivitäten, wie ein Kinobesuch oder ein Abendessen bei Freunden
Tageweise und wochenweise Verhinderungspflege
Wenn die Vertretung der Pflege länger als acht Stunden am Tag dauert, bezeichnet man dies als tageweise Verhinderungspflege. Die wochenweise Verhinderungspflege beginnt ab sieben Tagen.
Die tageweise und wochenweise Verhinderungspflege kann aus verschiedenen Gründen erforderlich sein, darunter:
- Ruhetage
- Erholungsurlaub
- Krankheit
- Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt
- Dienstreisen
Dabei handelt es sich um einen einheitlichen Zuschuss der Pflegeversicherung. Ziel der zusätzlichen Entlastungsleistung ist es, pflegende Angehörige im Pflegealltag zu unterstützen und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern.
Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag
Der Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag ist in § 45b SGB XI gesetzlich verankert. Der Betrag wird nur dann gewährt, wenn auch tatsächliche Leistungen in Anspruch genommen wurden.
Das heißt, der Versicherte trägt die Kosten für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen zunächst selbst und reicht im Nachgang die entsprechenden Rechnungen bei der zuständigen Pflegekasse ein. Pflegedienste können nach Abtritt des Anspruches auf den Entlastungsbetrag auch direkt mit der Kasse abrechnen.
Neben der Zweckgebundenheit gibt es weitere Kriterien, die der pflegebedürftige Versicherte erfüllen muss, um den Anspruch auf den Entlastungsbetrag geltend zu machen. Dazu gehören:
- Es liegt ein anerkannter Pflegegrad
- Die Pflege findet zuhause statt.
- Das Entlastungsgeld wird zur Entlastung eines Angehörigen (oder einer vergleichbaren Pflegeperson) oder zur Förderung der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen genutzt.
- Die Entlastungs- und Betreuungsleistungen, die mit dem Entlastungsbetrag abgerechnet werden, sind durch das jeweilige Landesrecht anerkannt.
Beachten Sie, dass das Landespflegegeld immer für den Zeitraum vom 01. Oktober bis zum 30. September gezahlt wird.
Weiterführende Informationen erhalten Sie über die Seite der Bayerischen Staatsregierung zum Landespflegegeld.
- Technische Pflegehilfsmittel,
beispielsweise Pflegebetten, Notrufsysteme und Lagerungshilfen
Zu den Kosten für technische Pflegehilfsmittel muss die pflegebedürftige Person in aller Regel einen Eigenanteil von zehn Prozent, bis zu einer Höchstgrenze, zuzahlen. Die Höchstgrenze des Eigenanteils ist bei der Pflegekasse zu erfragen. Größere technische Pflegehilfsmittel werden oft leihweise überlassen. - Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
beispielsweise Hände- und Flächendesinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Mundschutz und saugende Bettschutzeinlagen. Von den Kosten für Verbrauchsprodukte wird ein Anteil von der Pflegekasse erstattet. Die genaue Summe ist ebenfalls bei der Pflegkasse zu erfragen.
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